Wie bei allen Vectron-Produkten handelt es sich auch bei den Wägeplattformen SC25 und SC50 um zugelassene Geräte. Im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Minimalumfangs sind ein Vectron-Kassensystem, die Wägeplattform SC25 oder SC50, ein Kundendisplay C100 oder C75 sowie ein Drucker notwendig, um das Komplettsystem betreiben zu dürfen.